REACH Deklaration von Ethanol Exporten 2025
Gemäss der REACH-Verordnung (EU-REACH und UK-REACH) muss die im Jahr 2025 getätigte Ausfuhr von Ethanol oder ethanolhaltigen Produkten in die Europäische Union oder in das Vereinigte Königreich bis zum 31.03.2026 an den jeweilige REACH Alleinvertreter gemeldet werden.
Es gibt Ausnahmen von dieser Meldepflicht.
Die Alcosuisse AG bietet den Kunden der Thommen-Furler Group an, diese Meldung an ihren REACH Alleinvertreter fristgerecht zu machen. Falls Sie Interesse an dieser Dienstleistung haben, senden Sie uns bitte das entsprechend ausgefüllte Formulare (European Union Ethanol_Reach_Exports__2025, UK-Ethanol_Reach_Exports__2025) bis zum 15.03.2026 an quality(at)alcosuisse.ch. Wir werden Ihre Meldung dann für Sie an unseren REACH Vertreter weiterleiten. Selbstverständlich unterliegt die Alcosuisse AG der Verpflichtung zum Schutz von Daten.
Bei Fragen können Sie sich gerne an unser Quality Team wenden: quality(at)alcosuisse.ch.
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