AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausdrücklich schriftlich von der Alcosuisse AG (nachfolgend «Alcosuisse») anerkannte Abänderungen ausgenommen, erfolgen unsere Leistungen und Lieferungen zu den nachfolgenden Bedingungen, die auch ohne erneute Bekanntgabe für alle Rechtsverhältnisse mit uns gelten. Sie heben sämtliche Bedingungen des Kunden auf.

Angebot / Preise
Umfang und weitere Bedingungen des Auftrages werden von den Parteien im Einzelfall vereinbart und allenfalls mittels einer Auftragsbestätigung durch uns schriftlich festgehalten. Alle Preise beziehen sich auf den Warenwert und verstehen sich netto, in der Regel inklusive der Standard-Transportkosten. Allfällige Gebühren, Steuern, Abgaben und Zuschläge (z.B. Mehrwertsteuer, Spirituosensteuer, Mineralölsteuer, VOC-Lenkungsabgabe, LSVA-Schwerverkehrsabgabe (mit Ausnahme bei bulk-Lieferungen), ADR/SDR-Gebühr, Express-Lieferungszuschlag, Benutzungs- und Leihgebühren für Gebinde, Analysenkosten etc.) sind im Preis für den Warenwert nicht enthalten und werden diesem gemäss aktuell geltenden Sätzen separat zugeschlagen.

Sofern die Zahlungsfrist nicht anderslautend in der Auftragsbestätigung festgelegt ist, beträgt sie 30 Tage netto nach Erhalt unserer Leistung. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne weitere Mitteilung automatisch in Verzug. Der Kunde schuldet ab diesem Zeitpunkt einen Verzugszins von 5%. Das Recht auf weitergehenden Schadenersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten, zudem können wir ohne weitere Nachfristansetzung die sofortige Rücklieferung der Ware verlangen. Retention, Kürzung oder Verrechnung der uns geschuldeten Zahlung durch den Kunden sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Lieferfristen / Abholfristen
Liefer- bzw. Abholfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn diese in einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns ausdrücklich entsprechend festgehalten sind.

Werden wir oder unsere externen Leistungserbringer durch höhere Gewalt oder Ereignisse, welche ohne unser Zutun und Verschulden eingetreten sind, an der Erbringung der Lieferung bzw. Leistung ganz oder teilweise gehindert, verlängert sich der Liefer- bzw. Abholtermin ohne weiteres um die Dauer der Einwirkung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Schadenersatzansprüche der Kunden sind ausgeschlossen.

Ist der Kunde mit der Abnahme der bestellten Produkte in Verzug, kann Alcosuisse nach ihrer Wahl entweder auf die Lieferung verzichten oder ab dem dritten Tag seit dem Abholtermin einen Zuschlag nach Aufwand für Mehraufwendungen (Lagerkosten, Handling- Kosten etc.) geltend machen. Verzichtet Alcosuisse auf die Lieferung, kann sie entweder Ersatz des ihr aus der Nichtlieferung entstandenen Schadens verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Technische und chemische Angaben / Beratung
Mit Ausnahme der verbindlichen Spezifikationen unserer Produkte im Rahmen unserer Gewährleistung, erfolgen sämtliche übrigen technischen und chemischen Angaben und dergleichen, die wir im Rahmen der Vertragsverhandlungen auch anfertigen und bekanntgeben, unabhängig davon, ob sie mündlich oder schriftlich abgegeben wurden, ohne Gewähr für deren Richtigkeit und sind weder Zusicherungen von Eigenschaften noch haben sie die Bedeutung, die Eignung eines Produktes für einen spezifischen Zweck zuzusichern.

Sofern wir nicht eine entsprechende schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden abgeschlossen haben, erfolgen sämtliche Beratungen des Kunden durch uns auf freiwilliger Basis und unter Ausschluss jeglicher vertraglichen Verpflichtungen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Folgen solcher Beratungen.

Lieferung / Versand
Transport zum sowie Umschlag am Bestimmungsort erfolgen auf Basis CIP (Incoterms 2020), sofern nicht anders vereinbart. Weitergehende Transportversicherungen schliessen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten ab.

Gewährleistung / Mängelrüge
Der Kunde hat die Ware beim Eintreffen unverzüglich zu prüfen. Allfällige Mängel müssen uns sofort und schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten sind die Gewährleistungsrechte des Kunden verwirkt. Dies gilt namentlich, jedoch nicht nur, wenn der Kunde Waren, auch wenn er sie beanstandet hat, umfüllt, weiterverarbeitet oder weiterveräussert. Ausgeschlossen ist jegliche Haftung für einen bestimmten Verwendungszweck oder Verarbeitungserfolg der Ware oder bezüglich allfälliger Ansprüche und Schutzrechte Dritter an der Ware. Zudem wird vorausgesetzt, dass die erhaltene Ware fachgerecht, unter Einhaltung der gesetzlichen und produktspezifischen Vorgaben und Regelungen umgeschlagen und gelagert wird. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren in jedem Fall mit Ablauf von einem (1) Jahr nach Ablieferung der betroffenen Ware an den Kunden.

Reklamationen betreffend Spezifikationsabweichungen und/oder damit einhergehenden Qualitätsmängeln ist ein Warenmuster von einem halben Liter sowie eine Beschreibung der Beanstandung mit vom Kunden gemessenen Werten beizulegen. Ist die Ware mit Mängeln behaftet, für die wir einzustehen haben, so haben wir die Wahl, dem Kunden den Kaufpreis zurückzuerstatten oder Ersatzware zu liefern. In jedem solchen Fall hat der Kunde die mangelbehaftete Ware zurückzuliefern. Jegliche weitergehende Gewährleistungsrechte des Kunden sind, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. In jedem Fall sind andere oder weitergehende Ansprüche, namentlich, jedoch nicht beschränkt auf, solche auf Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Schäden, Vermögensschäden, entgangener Gewinne, etc., ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Haftung für leichtes Verschulden ist wegbedungen. Dies gilt auch für von uns allfällig beigezogenen Hilfspersonen. Allfällige Ansprüche des Kunden aus Delikt, falscher oder unrichtiger Beratung, positiver Vertragsverletzung, vorvertraglicher Haftung, im Zusammenhang mit Willensmängel bei Vertragsabschluss sowie andere nicht ausdrücklich genannten Ansprüche sind ausgeschlossen.

Verpackung / Gebinde
Bezüglich der von uns für die Erbringung unserer Leistungen notwendigen Gebinde und Kesselwagen gelten die im Einzelfall vereinbarten Modalitäten. Bezüglich der verschiedenen Gebindetypen gelten zudem folgende Bestimmungen:

a) Mietgebinde
Mietgebinde sind und verbleiben im Besitz der Alcosuisse und werden dem Kunden gegen eine Benutzungsgebühr mit nachfolgender Mietgebühr zur Verfügung gestellt. Die Benutzungsgebühr berechtigt den Kunden, das Gebinde während einer definierten Anzahl Tage mietfrei zu benützen. Nach Ablauf der mietfreien Nutzungsdauer wird eine Mietgebühr belastet. Ein Verzeichnis der Mietgebinde, der Benutzungsgebühren und der jeweiligen Anzahl mietfreier Tage sowie der zur Anwendung gelangenden Mietgebühren kann bei Alcosuisse bezogen werden.

Die Transportkosten für die Rücklieferung der leeren Gebinde an den jeweils zutreffenden Betriebsstandort der Alcosuisse werden duch Alcosuisse getragen, sofern der Kunde die von Alcosuisse zur Verfügung gestellten Frachtpapiere verwendet. Selbstabholer kommen sowohl für die Waren-Abholung wie auch für den Rücktransport der leeren Mietgebinde selber auf. Alle anderen Spesen (Camionnage, Waaggebühr usw.) gehen zulasten des Kunden.

Der Kunde erhält jeweils ein per Monatsende aktualisiertes Verzeichnis über die sich bei ihm befindenden Mietgebinde, gegebenenfalls mit einer Rechnung für die im Berichtsmonat zurückgegebenen Mietgebinde.

Das Mietgebinde darf ausschliesslich zur Aufbewahrung des von Alcosuisse eingefüllten Produktes verwendet werden. Andere Verwendungszwecke sind explizit ausgeschlossen. Der Kunde haftet für Schäden am Gebinde, die während der Benutzungs- und Mietdauer entstehen und entschädigt Alcosuisse für die Wiedererstellungs- oder Wiederbeschaffungsaufwände sowie allfällige Mehraufwände (z.B. Reinigung) aufgrund unsachgemässer oder zweckentfremdeter Nutzung).

b) Einweggebinde
Falls der Kunde Einwegverpackungen zu eigenen Zwecken wiederverwendet, hat er die Verpackungen vor ihrem weiteren Einsatz von unseren Firmenzeichen, Marken, Logos, Warenbezeichnungen, Etiketten und dergleichen zu säubern oder diese entsprechend unkenntlich zu machen.

c) Kundeneigene Gebinde
Die kundeneigenen Gebinde müssen der Verordnung über den Transport gefährlicher Güter (RID/ADR) entsprechen, gültig geprüft sein und noch über eine verbleibende Restzulassungsdauer von mindestens 30 Tagen verfügen. Die Alcosuisse behält sich das Recht vor, die Füllmengen der verschiedenen Transportgebinden den gültigen Vorschriften betreffend die Verordnung für den Transport gefährlichen Güter (RID/ADR) anzupassen.

Weisen die Behälter Anzeichen verminderter Widerstandsfähigkeit auf, werden sie durch einen Betrieb der Alcosuisse, auf Kosten des Kunden, einer internen Dichtheitsprüfung unterzogen. Sind die Behälter durch Korrosion beschädigt, rostig, schmutzig, enthalten sie Fremdkörper, weisen einen fremdartigen Geruch auf oder beträgt die Restzulassungsdauer weniger als 30 Tage, so werden sie als Transportgebinde abgelehnt. Die Alcosuisse informiert den Kunden und sendet die leeren Transportgebinde zurück. Die daraus entstehenden Transportkosten gehen zulasten des Kunden. Eine seitens des Kunden allfällig verlangte Reinigung des Transportgebindes durch die Alcosuisse wird in Rechnung gestellt.

Abtretungsverbot / Schriftlichkeit
Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus den Geschäftsverbindungen mit uns entstehen, bedarf unserer vorgängigen ausdrücklichen Zustimmung.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sowie sämtliche in Verbindung mit diesen, oder gestützt auf diese, Geschäftsbedingungen stehenden Aufträge zwischen der Alcosuisse und dem Kunden unterstehen materiellem Schweizer Recht. Ausschliesslich zuständig für allfällige Rechtstreitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Alcosuisse AG.

1. Januar 2021

  • AGB

Kontakt

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf!

Kontaktformular
×
Bildmontage für Themenbild ChemCare Modal Deutsch

ChemCare® – Für einen sorgenfreien Umgang mit Chemikalien, Schmierstoffen, Industrie- und Sonderabfällen

Die Unternehmen der Thommen-Furler Group als Partner für die Beschaffung von Chemikalien und Schmierstoffen, für die Umwelttechnik und für das Recycling von Industrie- und Sonderabfällen, bieten Ihnen eine nicht nur umweltgerechte, sondern auch überaus wirtschaftlich interessante, integrale Lösung aus ein- und derselben Hand.

Weiter
×